Die vierstufige Wirtschaftsschule schließt an die Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums an; sie umfasst die Jahrgangstufen 7 bis 10.
Geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schüler mit einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis (alternativ unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar).
Die vierstufige Wirtschaftsschule steht auch Schülern der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, Realschülern oder Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechenden Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.
Schüler, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, die aber dennoch eine Wirtschaftsschule besuchen möchten, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen.
Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, werden in die Wirtschaftsschule aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.
Der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen, vgl. § 2 WSO) und einer Probezeit voraus.